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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Weiterbeschäftigungsanspruch |
Weiterbeschäftigungsanspruch
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers regelt, ob ein Arbeitnehmer, der Kündigungsschutzklage eingereicht hat, nach Ablauf der Kündigungsfrist Weiterbeschäftigung verlangen kann.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer ordentlichen Kündigung ist bei Betrieben mit einem Betriebsrat im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hiernach setzt ein Weiterbeschäftigungsanspruch voraus,
dass der Betriebsrat der Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat (innerhalb einer Woche nach dessen Anhörung),
der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat und
er vor Ablauf der Kündigungsfrist seine Weiterbeschäftigung vom Arbeitgeber verlangt.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so muss der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fortsetzen.
Bei Betrieben ohne Betriebsrat hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
Die Kündigung ist offensichtlich unwirksam oder
es besteht ein besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers.
Obsiegt der Arbeitnehmer in der 1. Instanz, so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses, es sei denn die Weiterbeschäftigung ist für den Arbeitgeber unzumutbar.
Praxistipp:
Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Kündigung
Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit
Ratgeber:
Kündigung Teil 1
Kündigung Teil 2
Kündigungsschutzklage
Norm:
§ 102 BetrVG |
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