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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Werkvertrag/ Allgemein |
Werkvertrag/ Allgemein
Der Werkvertrag ist ein Vertrag, mit dem sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Durch die Vereinbarung zur Herstellung eines Werkes wird ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet. Das Risiko hierfür trägt der Unternehmer bzw. Hersteller. Der Arbeitserfolg kann in der Veränderung oder Herstellung einer Sache liegen. Er kann aber auch in einem anderen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg liegen.
Beispiele für Werkverträge sind:
Errichtung eines Bauwerks,
die Reparatur einer Maschine,
die Übersetzung eines Textes,
die Beförderung von Gütern und
die Planung und Bauüberwachung durch einen Architekten.
Wird der Stoff, aus dem die Sache hergestellt werden soll, vom Unternehmer geliefert, handelt es sich um einen sogenannten Werklieferungsvertrag.
Abzugrenzen ist der Werkvertrag auch vom Dienstvertrag, der zwar ebenso wie der Werkvertrag eine entgeltliche Arbeitsleistung zum Inhalt hat, bei dem jedoch das bloße Wirken, also die Arbeitsleistung als solche geschuldet wird. Die Abgrenzung zum Werkvertrag ist insbesondere bei freiberuflichen Tätigkeiten oft schwer.
Praxistipp:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Kostenvoranschlag
Mangelfolgeschaden
Schadensersatz
Schuldnerverzug
Werkvertrag/ Gewährleistung und Schadensersatz
Norm:
§ 631 BGB |
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