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Widerklage
Widerklage

Die Widerklage ist eine Klage, die vom Beklagten im gleichen Verfahren gegen den Kläger erhoben wird.

Die Voraussetzungen der Widerklage sind:

Die Klage muss im Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage rechtshängig sein.
Zwischen Klage und Widerklage muss ein rechtlicher Zusammenhang bestehen.
Die Widerklage kann grundsätzlich nur vom Beklagten der Hauptklage erhoben werden.
Praxistipp:
In Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen ist eine Widerklage nicht zulässig.


siehe hierzu auch:

Lexikon:

Wechselprozess

Norm:

§ 33 ZPO


 
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