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Widerspruch/ Statthaftigkeit
Widerspruch/ Statthaftigkeit

Ein Widerspruch ist statthaft, wenn er Sachurteilsvoraussetzung für eine spätere verwaltungsgerichtliche Klage ist, das heißt eine (mögliche) spätere Klage die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens fordert.

Ein Widerspruch ist unstatthaft, wenn:

ein Gesetz dies bestimmt,
der Verwaltungsakt von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde, es sei denn die Einlegung des Widerspruchs ist vorgeschrieben,
ein Widerspruchsverfahren bereits durchgeführt wurde und durch den Widerspruchsbescheid ein Dritter erstmalig beschwert ist.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Widerspruch/ Begründetheit
Widerspruchsbefugnis
Widerspruchsform
Widerspruchsfrist
Widerspruch/ Verwaltungsverfahren
Widerspruch/ Zulässigkeit


 
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