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Widerspruch/ Zivilrecht
Widerspruch/ Zivilrecht

Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung oder dem Arrest.

Außerdem besitzt der Widerspruch im Mahnverfahren eine große Bedeutung.

Wird gegen einen Schuldner ein Mahnbescheid (MB) erlassen, so kann dieser binnen zweier Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einlegen.
Geschieht dies nicht, erlässt das Gericht einen vorläufig vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid (VB).

Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Mahnverfahren
Zwangsvollstreckung


 
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