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Widerspruchsbehörde
Widerspruchsbehörde

Widerspruchsbehörde ist die Behörde, die auf einen Widerspruch des Beschwerten gegen einen Verwaltungsakt einen Widerspruchsbescheid erläßt, sofern die den Verwaltungsakt erlassende Behörde dem Widerspruch nicht abhilft.

Regelmäßig ist Widerspruchsbehörde die nächsthöhere Behörde. Wenn die nächsthöhere Behörde jedoch eine oberste Bundes- oder Landesbehörde ist, ist Widerspruchsbehörde die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Widerspruch/ Statthaftigkeit
Widerspruch/ Verwaltungsverfahren
Widerspruch/ Wirkungen
Widerspruchsbefugnis
Widerspruchsform
Widerspruchsfrist
Widerspruch/ Begründetheit


 
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