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Wiederholungserkrankung
Wiederholungserkrankung

Von einer Wiederholungserkrankung spricht man, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf verschiedenen Erkrankungen beruht.

In solchen Fällen entsteht der Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung jeweils neu.

Voraussetzung für den erneuten Entgeltfortzahlungsanspruch ist jedoch, dass

der Arbeitnehmer zwischen den Erkrankungen gearbeitet
oder nur deshalb nicht gearbeitet hat, weil die Zeit arbeitsfrei war.
Die Wiederholungserkrankung ist von der Fortsetzungserkrankung zu unterscheiden.

In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer regelmäßig nur für alle einzelnen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für insgesamt sechs Wochen beanspruchen.


siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer
Entgeltfortzahlung
Fortsetzungserkrankung

Norm:

§ 3 EFZG


 
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