|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Willenserklärung |
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung.
Sie ist unverzichtbarer Bestandteil eines Rechtsgeschäfts.
Erforderlich für eine wirksame Willenserklärung ist zum einen
ein äußerer Erklärungstatbestand: Die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein.
zum anderen ein innerer Erklärungstatbestand: Der Erklärende muss einen inneren Handlungswillen haben.
Außerdem setzt das Wirksamwerden einer Willenserklärung grundsätzlich deren Zugang voraus.
Willenserklärungen können unter bestimmten Umständen nachträglich angefochten werden.
Bloßes Schweigen stellt in der Regel keine Willenserklärung dar (Ausnahme: kaufmännisches Bestätigungsschreiben).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Anfechtung von Willenserklärungen
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Norm:
§§ 116 ff BGB |
|
|