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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Zahlungsvertrag |
Zahlungsvertrag
Der Zahlungsvertrag regelt die Vertragsbeziehung des zwischengeschalteten Kreditinstituts im bargeldlosen Zahlungsverkehr mit dem die Überweisung ausführendem Bankinstitut.
Die Vertragsbeziehungen des überweisenden oder des zwischengeschalteten Kreditinstituts und des die Überweisung erhaltenden Kreditinstituts werden durch den Zahlungsvertrag nicht berührt.
Geregelt ist nunmehr die Verpflichtung des zwischengeschalteten Kreditinstituts zur Weiterleitung der Überweisung bzw. der Rückleitung der Überweisung an das überweisende Kreditinstitut.
Das überweisende Kreditinstitut kann bei einer verspäteten Überweisungsausführung das zwischengeschaltete Kreditinstitut in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die verspätete Ausführung durch das zwischengeschaltete Kreditinstitut verschuldet wurde (Haftungsrückgriff).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bargeldloser Zahlungsverkehr/ Haftung
Girovertrag
Kreditinstitut
Schuldrecht
Überweisung
Norm:
§ 676d BGB |
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