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Zessionar
Zessionar

Im Rahmen einer Abtretung (Zession) die Bezeichnung für den neuen Gläubiger einer Forderung.

Der Zessionar ist derjenige, an den eine Forderung abgetreten wird.
Ihm wird eine Forderung von dem bisherigen Gläubiger - dem Zedenten - übertragen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abtretung
Forderungsübergang
Gläubiger
Zedent


 
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