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Zinsen
Zinsen

Zinsen sind die übliche Gegenleistung für die Überlassung von Kapital.

Seit dem 01.05.2000 hat sich der gesetzliche Verzugszins auf fünf Prozent über dem Basiszinssatz erhöht.

Dieser wird jeweils zum 01. Januar und zum 01. Juli eines jeden Jahres aktualisiert.

Der aktuelle Basiszinssatz beträgt zur Zeit 1,22 %.

Demnach beträgt der aktuelle Verzugszins momentan 6,22 %.

Das Verzugszinsenrecht unterscheidet zwischen Verbraucher- und sonstigen Verträgen, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

Danach beträgt

bei Rechtsgeschäften zwischen Verbrauchern der Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund auch höhere Zinsen verlangen.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Im Zivilprozess hat der Schuldner ab Rechtshängigkeit der Klage eine Geldschuld auch ohne Verzug mit mindestens dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen, beim beiderseitigen Handelsgeschäft mit 5 %.

Im Handelsrecht kann ein Kaufmann bei der geschäftlichen Darlehensgewährung ohne Vereinbarung vom Tag der Leistung an 5 % Zinsen verlangen, bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft können Zinsen vom Tag der Fälligkeit an gefordert werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Basiszinssatz
Darlehen
Schuldnerverzug


 
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