Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Zusage
Zusage

Die Zusage ist das verbindliche Versprechen einer Behörde, eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen oder zu unterlassen. Eine Verwaltungsmaßnahme ist jedes Handeln einer Behörde, im Unterschied zum Verwaltungsakt muss es nicht lediglich einen bestimmten Einzelfall betreffen und Aussenwirkung entfalten.

Ein Unterfall der Zusage ist die Zusicherung. Hier wird von der Behörde zugesagt, einen Verwaltungsakt zu erlassen oder nicht zu erlassen.

Eine wirksame Zusicherung hat mehrere Voraussetzungen:

die Zusicherung muss von der zuständigen Behörde abgegeben worden sein,
der Bindungswillen der Behörde muss erkennbar sein,
sie bedarf außerdem der Schriftform und gegebenenfalls der Mitwirkung anderer Behörden
Zu unterscheiden ist die Zusage außerdem von der bloßen Auskunft. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Erteilung von Informationen.

Des weiteren ist die Zusage von der Teilregelung zu unterscheiden. Eine Teilregelung verspricht nicht nur verbindlich den Erlass eines Verwaltungsakts, sondern stellt einen bereits endgültigen, wenn auch inhaltlich beschränkten Verwaltungsakt dar.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Verwaltungsakt


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker