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| Zuständigkeit/ instanziell |
Zuständigkeit/ instanziell
Die instanzielle Zuständigkeit wird auch funktionelle Zuständigkeit genannt.
Durch die Regelungen zur instanziellen Zuständigkeit wird bestimmt, welche sachlich und örtlich zuständige Stelle innerhalb des Behördenaufbaus die einzelnen Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen hat. Insbesondere betrifft dies die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die übergeordnete Behörde zur Entscheidung befugt ist.
Relevant wird das beispielsweise, wenn Rechtsmittel gegen Entscheidungen einer Behörde eingelegt worden sind. Dann hat im Grundsatz die nächsthöhere Behörde zu entscheiden. Die instanzielle Zuständigkeit ergibt sich aus den verschiedenen Gesetzen und ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen.
Handelt eine instanziell unzuständige Behörde bei Erlass eines Verwaltungsaktes, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig. Er kann dann unter Umständen durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Zuständigkeit einer Behörde |
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