|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Zuständigkeit/örtlich |
Zuständigkeit/örtlich
Die örtliche Zuständigkeit ist die Zuordnung öffentlicher Aufgaben zu der örtlich zuständigen Behörde.
Bei natürlichen Personen ist die Behörde des Ortes zuständig, an dem der Adressat seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Hat der örtlich unzuständige Verwaltungsträger gehandelt, ist der Verwaltungsakt rechtswidrig, wobei der Mangel des Verwaltungsaktes aber dann unbeachtlich ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Verwaltungsakt
Zuständigkeit einer Behörde
Zuständigkeit/ sachlich |
|
|