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Zuständigkeitsvereinbarung
Zuständigkeitsvereinbarung

Eine Zuständigkeitsvereinbarung (auch Prorogation genannt) ist eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien über die Zuständigkeit (örtliche oder sachliche) eines möglichen zukünftigen Rechtsstreits.

Eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung kann grundsätzlich nur unter Vollkaufleuten oder mit ausländischen Parteien getroffen werden.

Ansonsten kann eine Zuständigkeitsvereinbarung nur nach dem Entstehen der Streitigkeit getroffen werden - dann muss sie aber ausdrücklich und schriftlich getroffen werden.

Eine Zuständigkeitsvereinbarung ist bei folgenden Verfahren nicht möglich:

Verwaltungsstreitverfahren,
Finanzverfahren,
Sozialstreitverfahren.


 
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