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Zwangsmittel/ Festsetzung
Zwangsmittel/ Festsetzung

Die Festsetzung des Zwangsmittels ist formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Einsatz eines öffentlich-rechtlichen Zwangsmittels. Sie ist eine notwendige Voraussetzung des Verwaltungszwanges zur Vollstreckung einer Handlung, Duldung oder eines Unterlassens.

Ist die in der Androhung gesetzte Frist erfolglos abgelaufen, setzt die Verwaltung den Zeitpunkt der Verwaltungsvollstreckung fest, wobei die Festsetzung mit der Androhung inhaltlich übereinstimmen muss.

Praxistipp:
Die Festsetzung selbst ist ein Verwaltungsakt. Sie kann daher mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs beziehungsweise der Anfechtungsklage angegriffen werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Beitreibung
Ersatzvornahme
Ersatzzwangshaft
Sofortvollzug
Unmittelbarer Zwang
Verwaltungsakt
Verwaltungszwang
Vollstreckungsbehörde
Vollstreckungstitel
Zwangsgeld
Zwangsmittel/ Androhung
Zwangsmittel/ Anwendung

Norm:

§ 14 VwVG


 
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