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Zweitbescheid
Zweitbescheid

Ein Zweitbescheid ist die erneute sachliche Entscheidung über denselben Sachverhalt nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im Verwaltungsverfahren.

Der in einem Widerspruchsverfahren erlassene Abhilfebescheid ist ein Unterfall des Zweitbescheides. Der Zweitbescheid ist von dem wiederholenden Verwaltungsakt abzugrenzen, der ohne eine erneute Sachentscheidung ergeht und die Erstentscheidung lediglich wiederholt.

Praxistipp:
Der Zweitbescheid kann selbstständig angefochten werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Wiederaufgreifen des Verfahrens


 
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