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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Zwischenurteil |
Zwischenurteil
Das Zwischenurteil ist ein Urteil, bei dem meist über einen prozessualen (Zwischen-) Streit entschieden wird.
Es wird hierbei nicht über den eigentlichen Streitgegenstand entschieden, sondern über einen anderen Streit zwischen den Parteien oder einem Dritten.
Mit dem Zwischenurteil soll dieser Streit beigelegt werden, um das weitere Verfahren zu entlasten und ein Endurteil zu ermöglichen.
Das Zwischenurteil bindet das Gericht bei seinen späteren Entscheidungen.
Das Zwischenurteil kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen selbständig angefochten werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Endurteil
Norm:
§ 303 ZPO |
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