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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Abfärbetheorie
Abfärbetheorie

Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz gilt eine Personengesellschaft, die zum Teil gewerblich tätig ist und zum anderen Teil einer nicht gewerblichen Tätigkeit (freiberuflichen Tätigkeit) nachgeht, im vollen Umfang als gewerblich tätig. Damit unterliegen auch die nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer. Nur bei einer geringfügigen gewerblichen Tätigkeit wird hiervon abgewichen. Diese liegt vor, wenn der gewerbliche Anteil der Tätigkeit unter 1,25 Prozent liegt.

Praxistipp:
Wenn eine Personengesellschaft überwiegend freiberuflich tätig ist, da sie den Grenzwert von 1,25 Prozent erreicht, sollte der freiberufliche Tätigkeitsteil der Personengesellschaft ausgegliedert werden. So wird die Umqualifizierung von freiberuflichen Einkünften in gewerbliche Einkünfte verhindert.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Freiberufler
Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rechtsprechung:

BFH 30.8.2001 - IV R 43/00

Norm:

§ 15 EStG
H 138 EStH


 
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