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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Abrechnungsbescheid
Abrechnungsbescheid

Die Erteilung eines Abrechnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt der insbesondere bei Streitigkeiten über Steueransprüche durch die Finanzbehörde (zumeist auf Antrag des Steuerpflichtigen) erlassen wird. So kommen unter anderem Abrechnungsbescheide bei folgenden Streitigkeiten zur Anwendung: Rückerstattungsansprüche durch fehlgeleitete Zahlungen, Erlöschen eines Anspruchs durch Anfechtung oder Erlöschen eines Anspruches durch Zahlung.

Bei Streitigkeiten über Steuerabzugsbeträgen und Steuervorauszahlungen entscheidet die Finanzbehörde durch Erlass eines Abrechnungsbescheides. Gegen einen Abrechnungsbescheid kann Einspruch erhoben werden.

Ein Abrechnungsbescheid beinhaltet die Feststellung, ob und - bei Teilbeträgen - in welcher Höhe Zahlungsverpflichtungen, die sich aus einem Steuerbescheid ergeben, erloschen sind. Gründe für das Erlöschen von Steueransprüchen können sein: Zahlung oder Erlass von Steuern, Aufrechnung oder Verjährung des Steueranspruchs. Der Abrechnungsbescheid wird durch die Finanzkasse erteilt. Bestehen jedoch Streitigkeiten über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen oder über die Rückforderung von fehlerhaft erstatteten Beträgen, so ist nicht die Finanzkasse, sondern die Veranlagungsstelle hierfür zuständig.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Verwaltungsakt

Normen:

§ 218 Abs. 2 AO
§ 118 AO


 
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