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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Abschlagszahlung
Abschlagszahlung

Abschlagszahlung beim Arbeitslohn:

Werden Abschlagszahlungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt, so ist es zulässig, die Lohnsteuer erst bei endgültiger Lohnabrechnung einzubehalten. Dies gilt jedoch nur, wenn die geleistete Abschlagszahlung annähernd dem bereits verdienten Lohn entspricht und die Auszahlung des Restarbeitslohnes im Rahmen einer endgültigen Lohnabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Lohnabrechnungszeitraum nicht mehr als 5 Wochen betragen darf und die Lohnabrechnung innerhalb von drei Wochen nach Beendigung des Lohnabrechnungszeitraums erfolgen muss. Bei monatlicher Lohnabrechnung hat die Abrechnung bis zum 20. des kommenden Monats zu erfolgen. Können diese Fristen nicht gewahrt werden, muss bereits bei Abschlagszahlung Lohnsteuer einbehalten werden.

Abschlagszahlung bei Aufträgen:

Alle Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen sind der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei Erstellung der Schlussrechnug sind Besonderheiten zu beachten, sonst besteht die Gefahr, dass die Umsatzsteuer doppelt abzuführen ist.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitgeber

Norm:

§ 39b EStG
§ 13 UStG
R 118 Abs. 5


 
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