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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Abschlussgebühr |
Abschlussgebühr
Abschlussgebühren die für einen Bausparvertrag gezahlt werden, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt werden. Hierfür wird vorausgesetzt, dass der Abschluss des Bausparvertrages in keinem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhaben steht und dass auf Dauer positive Zinseinnahmen durch den Bausparvertrag erwartet werden können.
Abschlussgebühren können aber auch als Werbungskosten bei den Einkünfen aus Vermietung und Verpachtung zum Abzug gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt zur Erzielung von Einkünften genutzt wird oder genutzt werden soll. Bei zukünftiger Eigennutzung des Objektes kann kein Abzug der Abschlusskosten vorgenommen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Werbungskosten
Norm:
H 153 EStH |
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