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Abschreibung/ lineare
Abschreibung/ lineare

Die linear Abschreibung ist eine häufig zur Anwendung kommende Abschreibungsmethode bei der das Wirtschaftsgut in gleichbleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben wird. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- oder Herstellungskosten plus Erwerbsnebenkosten) gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.

Beispiel: Ein Rechtsanwalt erwirbt im April des Jahres 2003 einen Personalcomputer (PC) im Wert von 1.500 € den er ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt. Die Nutzungsdauer des PC´s beträgt 3 Jahre, die Abschreibung erfolgt linear. Die Abschreibung errechnet sich wie folgt:

Aufgrund der dreijährigen Nutzungsdauer ergibt sich ein Abschreibungsatz von 33,34 Prozent (100 Prozent / 3 Jahre = 33,34 Prozent). Die jährliche Abschreibung beträgt folglich 500 € (1.500 € x 33,34 Prozent).

Die lineare Abschreibung kommt bei beweglichen Wirtschaftsgütern aber auch bei abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern zur Anwendung. Handelt es sich bei einem unbeweglichen Wirtschaftsgut nicht um ein Gebäude, ist auch dann die lineare Abschreibung anwendbar. Im Allgemeinen und insbesondere bei beweglichen Wirtschaftsgütern kann der Steuerpflichtige zwischen einer linearen und einer degressiven Abschreibung des Wirtschaftsgutes wählen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abschreibung
Abschreibung/ degressiv

Norm:

§ 7 EStG


 
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