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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Abzinsung
Die Abzinsung (auch Diskontierung, engl.discounting) ist die Berechnung der Höhe eines Betrags zum Zeitpunkt X (Anfangskapital, Gegenwartswert) aus der Höhe dieses Betrags zu einem späteren Zeitpunkt Y (Endkapital, Zukunftswert), wenn zwischen den beiden Zeitpunkten auf den Betrag Zinsen gezahlt werden.

Es wird dabei lediglich die Aufzinsung rückgängig gemacht, d.h. die bis Y angefallenen Zinsen wieder abgezogen, um den Betrag zum Anfangszeitpunkt X zu erhalten.

Mathematisch formuliert entspricht die Abzinsung der Division des Endkapitals durch (1+r)^n, oder mit anderen Worten der Multiplikation des Endkapitals mit 1/(1+r)^n (d.h. mit dem sog. Abzinsungsfaktor), wobei:

r = gewählter Zinssatz (sog. Kalkulationszinsfuß
n = Laufzeit (= Y-X)
Bei den Zinsen kann es sich auch ganz allgemein um eine Rendite, die auf den Betrag zu zahlen ist, handeln und es kann sich sowohl um tatsächlich bezahlte/zu zahlende Zinsen, als auch um verschiedene erwartete, kalkulatorische oder Alternativzinsen handeln (wie zum Beispiel bei der Unternehmensbewertung).


 
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