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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Abzinsung |
Abzinsung
In der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent abzuzinsen. Von dem seit 1999 bestehenden zwingenden Abzinsungsgebot sind folgende Fälle ausgenommen: Die Verbindlichkeit
hat eine Laufzeit von weniger als 12 Monate,
ist zu verzinsen,
beruht auf eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung.
Ergibt sich eine Gewinn, so kann dieser in einer Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage ist in den folgenden neun Wirtschaftsjahren zu je einem Neuntel gewinnerhöhend aufzulösen. Wird eine Verbindlichkeit verzinst, so ist diese mit dem Nennwert anzusetzen. Ohne Bedeutung ist dabei, wie hoch der vereinbarte Zinssatz ist. Damit sind auch Verbindlichkeiten zum Nennwert zu aktivieren, wenn der vereinbarte Zinssatz deutlich unter 5,5 Prozent liegt.
Existieren zwischen Unternehmen enge Beziehungen, liegt die Vermutung nahe, dass ein niedriger Zinssatz nur vereinbart wurde, um das Gebot zur Abzinsung zu umgehen. Damit wird die Anerkennung eines verzinslichen Darlehens zweifelhaft.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 6 EStG |
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