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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Abzugsverfahren/ Ausnahmen |
Abzugsverfahren/ Ausnahmen
Das Abzugsverfahren, das den Leistungsempfämger verpflichtet die Umsatzsteuer einzubehalten, kommt in folgenden Fällen nicht zur Anwendung.
Personenbeförderung
Unterlag die Personenbeförderung der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG oder wurde sie mit einer Kraftdroschke durchgeführt, ist das Abzugsverfahren nicht anzuwenden.
Tausch, tauschähnliche Umsätze
Ein Tausch liegt vor, wenn die Gegenleistung ausschließlich in einer Lieferung oder sonstigen Leistung bestand. Bei einer anteiligen Geldleistung ist die Umsatzsteuer in Höhe des Geldbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Nullregelung
Einerseits wird vom leistende Unternehmen keine Umsatzsteuer erhoben. Anderseits kann der Leistungsempfänger auch keine Vorsteuer abziehen. Diese Regelung kann nur bei Umsätzen zwischen Unternehmen zur Anwendung kommen. Ihr Gebrauch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Leistungsempfänger ein pauschal versteuernder Landwirt oder Forstwirt ist oder als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebt. Des Weiteren kann sie nicht zur Anwendung kommen, wenn der Leistungsempfänger nur zum Teil steuerfreie Umsätze ausführt und folglich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Anwendung der Nullregelung muss durch den Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmen bescheinigt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Umsatzsteuer
Normen:
§ 52 UStDV |
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