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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Aktien |
Aktien
Eine Aktie ist ein verbriefter Anteil an einer Aktiengesellschaft. Erzielt eine Aktiengesellschaft Gewinne, steht dem Aktienbesitzer eine entsprechende Dividende (Anteil am Gewinn) zu. Die Dividendenausschüttung führt beim Aktionär zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Aktien im Privatbesitz befinden. Werden Aktien durch eine Unternehmung gehalten, führt die Dividendenausschüttung zu Betriebseinnahmen und erhöht damit die Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Dividenden einer Aktiengesellschaft unterliegen der Kapitalertragsteuer, insofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Kapitalertragsteuer ist eine Abzugsteuer. Somit wird der Dividendenertrag bereits bei Ausschüttung an den Aktionär besteuert und nicht erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird die bereits im Jahresverlauf durch Dritte (meist durch das depotführende Kreditinstitut) an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer mit der Einkommensteuer verrechnet.
Dividendenerträge unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Dieses neue Besteuerungsverfahren belastet Dividendenerträge bereits beim ausschüttenden Unternehmen definitiv mit 25 Prozent Körperschaftsteuer. Zum Ausgleich müssen Aktionäre nur noch die Hälfte ihrer Dividendenerträge versteuern. Wurde der Freistellungsbetrag überschritten, ist das Kreditinstitut verpflichtet von der Hälfte des Dividendenertrags 20 Prozent Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Halbeinkünfteverfahren
Kapitalertragsteuer
Dividende
Freistellungsauftrag
Ratgeber:
Aktionäre und Steuern
Steuersparmodelle bei der Kapitalanlage
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2
Norm:
§ 20 EStG |
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