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Aktienanleihen
Aktienanleihen

Aktienanleihen sind hochverzinsliche Schuldverschreibungen. Der Emittent einer Aktienanleihe zahlt am Ende der Laufzeit den Nennbetrag der Aktienanleihe in bar oder in Aktien eines bestimmten Unternehmens zurück. Unterschreitet der Aktienkurs bei Rückzahlung der Anleihe den Kurs bei Ausgabe der Anleihe, so erleidet der Anleger einen Einlösungsverlust. Dementsprechend kann der Anleger einen Gewinn erzielen, wenn der Rückzahlungskurs über dem Ausgabekurs liegt. Aktienanleihen gehören zu den Finanzinnovationen.

Wird die Aktienanleihe im Privatvermögen gehalten, ist der Ertrag bzw. Verlust wie folgt zu besteuern: Entsteht eine Einlöseverlust, so ist er den negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Der Verlust kann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Wird hingegen ein Einlösegewinn erzielt, so ist dieser als Einnahme aus Kapitalvermögen zu versteuern. Falls die Aktienanleihe im Betriebsvermögen gehalten wird, gilt der Gewinn als Betriebseinnahme. Entsteht ein Verlust so vermindert er das Betriebsergebnis.

Werden Zinserträge oder Stückzinsen erzielt, so unterliegen sie der Zinsabschlagsteuer (eine Form der Kapitalertragsteuer). Die Steuer wird durch das Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt, falls kein Freistellungsauftrag vorliegt. Erst mit der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgt eine Verrechnung der bereits angeführten Zinsabschlagsteuer mit der Einkommensteuer. Bei einer Zwischenveräußerung sind die Stückzinsen beim Veräußerer steuerpflichtig, beim Erwerber hingegen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Normen:

§ 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG


 
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