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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bagatellzinssatz
Bagatellzinssatz

Vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer kann abgesehen werden, wenn der Zinsertrag nicht über dem Bagatellzinssatz oder über der Bagatellgrenze liegt.

Bagatellzinssatz

Wird für Sichteinlagen kein höherer Zinssatz oder Bonus als 1 Prozent gezahlt, so besteht für die Bank nicht die Verpflichtung Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Sichteinlagen sind zum Beispiel Gelder die auf Girokonten liegen. Für die Einordnung als Sichteinlage ist es entscheidend, daß der Steuerpflichtige jederzeit über das Kapital durch Barabhebung, Lastschrift, Überweisung, Scheck- oder Wechseleinlösung verfügen kann. Auch Zinsen die auf Bausparguthaben gezahlt werden, können unter die Bagatellgrenze fallen, wenn kein höherer Zins/ Bonus als 1 Prozent gezahlt wird oder wenn eine Arbeitnehmer-Sparzulage (im Kalenderjahr oder im Jahr zuvor) gewährt wurde oder wenn eine Wohnungsbauprämie gewährt oder festgesetzt wurde.

Bagatellgrenze

Der Steuerabzug unterbleibt auch, wenn die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und die Grenze von 10 € nicht überschreiten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kapitalertragsteuer

Ratgeber:

Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Norm:

§ 43 Abs. 1 Nr. 7b EStG


 
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