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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bahncard
Bahncard

Fährt der Arbeitnehmer regelmäßig mit der Deutschen Bundesbahn zu seiner Arbeitsstätte und nutzt er die Bahn für Dienstreisen oder für Dienstgänge, so kann der die Kosten für die Bahncard im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Günstiger ist jedoch eine Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber, denn nur so bekommt der Arbeitnehmer 100 Prozent der Bahncardkosten zurück.

Zu beachten ist, dass die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber nur in folgenden Fällen möglich ist:

Der Arbeitnehmer nutzt die Bahncard für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Durch den Einsatz der Bahncard kann der Arbeitgeber die steuerfreie Reisekostenerstattung für den jeweiligen Arbeitnehmer mindern. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass der Arbeitnehmer die Bahncard tatsächlich für dienstliche Wege nutzt.
Liegt eindeutig nur eine ausschließliche Privatnutzung der Bahncard durch den Arbeitnehmer vor, bleibt der Werbungskostenabzug sowie die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber versagt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Werbungskosten

Norm:

§ 3 Nr. 34 EStG
§ 3 Nr. 16 EStG


 
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