|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Bauspardarlehen |
Einerseits kann das Bausparen als reine Sparform und andererseits als günstige Form zur Kreditbeschaffung dienen.
Ein Bausparvertrag wird immer über eine bestimmte Summe abgeschlossen. Diese sogenannte Vertragssumme beträgt üblicherweise zwischen 5.000 und etwa 500.000 Euro. Sie setzt sich aus dem Eigenmittelanteil (der geplanten Sparleistung) und dem Darlehensanspruch zusammen. Dies ist auch bei Bausparkunden der Fall, bei denen der Spargedanke den Ausschlag zum Abschluss des Bausparvertrages gibt.
Schließt der Bausparer den Vertrag mit dem Ziel ab, ein Bauspardarlehen zu beanspruchen, so sollte er die vereinbarte Vertragssumme an seinem künftigen Finanzierungsbedarf orientieren. Die Option auf ein Darlehen entsteht schon mit Vertragsabschluss. Allerdings muss bis zum Anfall des Rechts auf Auszahlung des Bauspardarlehens eine gewisse Wartezeit in Kauf genommen werden. Deren Dauer hängt von der Liquidität der jeweiligen Bausparkasse ab. Mit einer sogenannten Mindestwartezeit (zwischen 18 und 36 Monaten) ist jedenfalls zu rechnen, bevor man auf die Zuteilung des Darlehens hoffen kann. Bis dahin ist ein gewisser Mindesteigenmittelanteil durch Ansparung zu erbringen. Eine übliche Mindestquote ist in etwa ein Drittel der Darlehenssumme. |
|
|