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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bausparkasse
Bausparkassen sind (in Deutschland nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Bausparkassen) Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.

Man unterscheidet private Bausparkassen, die nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben werden dürfen, und öffentliche Bausparkassen, deren Organisationsform sich nach dem Landesrecht richtet.

Die zurzeit 16 privaten Bausparkassen sind im Verband der Privaten Bausparkassen e. V. mit Sitz in Berlin zusammengeschlossen.

Die 11 öffentlichen Bausparkassen firmieren unter dem Namen Landesbausparkasse und gehören der Sparkassen-Finanzgruppe an


 
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