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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Beleg
Beleg

Über den Beleg macht der Gesetzgeber nur in folgenden
OR-Artikeln eine Aussage:

OR 728/2:
Der Verwaltungsrat übergibt der Revisionsstelle
alle erforderlichen Unterlagen

OR 962:
Buchungsbelege sind während zehn Jahren aufzubewahren.

Allerdings impliziert OR 957 ff. eine ordnungsgemässe
Belegführung. Darunter versteht man im Allgemeinen:

Der Beleg muss im Zusammenhang mit dem Geschäft stehen.
Der Beleg muss dokumentiert sein (Geschäftsinhalt).
Der Beleg muss autorisiert sein (Berechtigung), d.h. visiert
durch die berechtigten Personen gemäss den Kompetenz-
richtlinien.
Der Beleg muss jederzeit zugriffsbereit sein
(Buchhaltungsbezug, Ablage).


 
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