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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Berufsakademie |
Berufsakademie
Das Studium an einer Berufsakademie erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Studenten einer Berufsakademie sind daher gleichzeitig Arbeitnehmer. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, werden als Werbungskosten anerkannt.
Praxistipp:
Die Berufsakademie ist für den Studenten keine regelmäßige Arbeitstätte. Daher sind die Fahrtkosten zur Berufsakademie wie bei einer Dienstreise abzugsfähig.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Ausbildungskosten
Fortbildungskosten
Reisekosten
Dienstreise
Werbungskosten
Werbungskosten/ Arbeitnehmer
Ratgeber:
Werbungskosten Teil 1: Allgemeines
Werbungskosten Teil 2: Häusliches Arbeitszimmer
Norm:
§ 9 EStG |
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