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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Berufverbände |
Berufverbände
Beiträge zu Berufsverbänden und Berufsständen sind nur dann Werbungskosten, wenn der Sinn und Zweck der Berufsverbände/ Berufsstände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vielmehr muss es sich bei den Berufsverbänden/ Berufsständen um eine Interessensvertretung der Mitglieder handeln. Dies ist zum Beispiel bei Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzvereinen, dem Beamtenbund oder bei der Anwaltskammer gegeben.
Praxistipp:
Auch freiwillig gezahlte Beiträge, die den Pflichtbeitrag übersteigen, werden als Werbungskosten anerkannt, wenn die Beiträge die beruflichen Interessen fördern.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Werbungskosten
Norm:
§ 9 EStG |
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