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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Berufverbände
Berufverbände

Beiträge zu Berufsverbänden und Berufsständen sind nur dann Werbungskosten, wenn der Sinn und Zweck der Berufsverbände/ Berufsstände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vielmehr muss es sich bei den Berufsverbänden/ Berufsständen um eine Interessensvertretung der Mitglieder handeln. Dies ist zum Beispiel bei Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzvereinen, dem Beamtenbund oder bei der Anwaltskammer gegeben.

Praxistipp:
Auch freiwillig gezahlte Beiträge, die den Pflichtbeitrag übersteigen, werden als Werbungskosten anerkannt, wenn die Beiträge die beruflichen Interessen fördern.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Werbungskosten

Norm:

§ 9 EStG


 
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