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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Besitzunternehmen
Besitzunternehmen

Ein bestehendes Unternehmen wird mit Durchführung einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und in ein Betriebsunternehmen aufgespaltet. Eine Betriebsaufspaltung ist durch eine personelle und eine sachliche Verpflechtung gekennzeichnet. Dem Besitzunternehmen werden alle wesentlichen Wirtschaftsgüter zugeordnet. Das Betriebsunternehmen führt die Geschäfte des bisherigen Unternehmens weiter, indem es die notwendigen Wirtschaftsgüter vom Besitzunternehmen pachtet. Eine Betriebsaufspaltung wird aus steuerrechtlichen aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen durchgeführt. So gehen bei einem eventuellem Konkurs des Betriebsunternehmens nicht die wesentlichen Betriebsgrundlagen des Besitzunternehmens (zuvor des gesamten Unternehmens) verloren. Besitz- und Betriebsunternehmn können in Form einer Personengsellschaft oder einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Beide Gesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen damit der Gewerbesteuer.

Eine personelle Verpflechtung entsteht mit der Berherrschung beider Unternehmen durch eine Person bzw. durch eine Personengruppe. Im Idealfall sind die gleichen Personen am Besitzunternehmen und am Betriebsunternehmen zu gleichen Teilen beteiligt. Der Mehrheitsgesellschafter des Betriebsunternehmens, ist auch Mehrheitsgesellschafter des Besitzunternehmens und kann daher seinen Willen bei beiden Unternehmen durchsetzen. Beispiel: So kann der Gesellschafter X der am Betriebsunternehmen einen Anteil von 51 Prozent hält auch beim Besitzunternehmen seinen Willen durchsetzen, da er hier einen Anteil von 70 Prozent hält.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Ratgeber:

Betriebsaufspaltung

Rechtsprechung:

BFH 30.10.2000 - VIII R 85/94
BFH 28.11.2001 - X R 50/97


 
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