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Betriebsgrundstück
Betriebsgrundstück

Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist ein Betriebsgrundstück der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz.

Dient das Grundstück zu mehr als der Hälfte seines Werts dem Gewerbebetrieb, so gilt das ganze Grundstück als Teil des Gewerbebetriebs und als Betriebsgrundstück. Dient das Grundstück nur zur Hälfte seines Werts oder zu einem geringeren Teil dem Gewerbebetrieb, so gehört das ganze Grundstück zum Grundvermögen. Ein Grundstück an dem neben dem Betriebsinhaber noch andere Personen beteiligt sind, gilt auch hinsichtlich des Anteils des Betriebsinhabers nicht als Betriebsgrundstück. Betriebsgrundstücke sind entweder wie Grundvermögen oder wie land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten. Für erbschaftsteuerliche Zwecke ist das Betriebsgrundstück mit dem Grundbesitzwert zu bewerten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bedarfsbewertung

Norm:

§ 99 BewG
§ 12 ErbStG


 
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