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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Betriebsstätte |
Betriebsstätte
Gesetzlich definiert ist die Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätte gelten aber auch Bauausführungen und Montagen. Betriebsstätten sind keine rechtlich selbständigen Einheiten. Vielmehr nur unselbständige Teile eines Gesamtunternehmens. In seiner Rechtsprechung vom 10.2.1988 verweist der Bundesfinanzhof darauf, dass eine Betriebsstätte örtlich fixiert ist und das Unternehmen darin seine gewerbliche Tätigkeit ausüben muss. Jedoch erweitert der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung vom 30.10.1996 seine Ansicht indem er darauf verweist, dass keine feste Verbindung mit der Erdoberfläche notwendig ist. Ein wesentliches Abgrenzungskriterium ist zudem, dass der Unternehmer nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht über die Einrichtung hat. Eine Betriebsstätte muss auf Dauer angeleget sein, dies ist gegeben, wenn die feste Geschäftseinrichtung länger als 6 Monate besteht.
Abgrenzungsfragen zwischen Stammhaus des Unternehmen und Betriebsstätte sind steuerlich relevant, wenn beide in unterschiedlichen Gebieten liegen. Hier kann es bei strittigen Abgrenzungsfragen zu Aufteilungsproblemen bezüglich des Zugriffs auf das Steueraufkommen kommen. Von besonders hoher steuerlicher Relevanz sind Abgrenzungsfragen, falls die Betriebststätte im Ausland liegt. Hier entscheidet das nationale Recht in Verbindung mit dem Abkommensrecht (Doppelbesteuerungsabkommen), ob eine Betriebststätte vorliegt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Doppelbesteuerungsabkommen
Norm:
§ 12 AO |
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