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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Bewerbungskosten |
Bewerbungskosten
Werden Bewerbungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Hat der Steuerpflichtige im Jahr der Veranlagung keine Einkünfte erzielt und entstehen durch den Ansatz dieser Werbungskosten negative Einkünfte (Leistungen des Arbeitsamtes sind steuerfrei und gelten daher nicht als Einkünfte!), so kann dieser Verlust ein Jahr zurückgetragen werden. Damit erreicht der Steuerpflichtige eine Rückzahlung von Einkommensteuer aus dem Vorjahr. Wurden auch im Vorjahr keine Einkünfte erzielt, kann der Verlust in die kommenden Jahre vorgetragen werden. Falls dann wieder Einkünfte erzielt werden, kommt der Verlust zum Ansatz und mindert damit das zu versteuernde Einkommen.
Zu den typischen Bewerbungskosten gehören:
Fahrtkosten;
Übernachtungskosten;
Verpflegungsmehraufwand;
Portokosten;
Telefonkosten;
Anzeigenkosten;
Zeitungskosten;
Kopierkosten;
Kosten für Passbilder;
Kosten für Zeugnisabschriften.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitslosigkeit
Reisekosten
Verpflegungsmehraufwand
Werbungskosten
Norm:
§ 9 EStG |
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