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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bezüge
Bezüge

Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder in Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder durch besondere Vorschriften steuerfrei gestellte Einnahmen sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn. Bei der Berechnung von Unterhaltsleistungen oder dem Anspruch auf Kindergeld (Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen nicht mehr als 7.428 € (2003/ 2004) betragen) werden neben den Einkünften auch die Bezüge heran gezogen.

Zu den anrechenbaren Bezügen gehören solche, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Hierzu gehören insbesondere: Leistungen nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz), Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Kapitalanlage eigener Renten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen zur Sicherstellung des Unterhalts, Wehrsold, Sachbezüge, Weihnachtsgeld, Verdienstausfallentschädigungen, ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und ausgezahlte Wohnungsbauprämien.

Praxistipp:
Liegen die Einkünfte und Bezüge des Kindes über 7.428 € (2003/ 2004) wird kein Kindergeld mehr gezahlt. Zu den Bezügen gehören auch Sachbezüge die das Kind von seinen Gasteltern erhält, wenn es im Ausland als Au-pair tätig ist. Hierbei kommen der amtliche Sachbezugswerte zum Ansatz.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte
Sachbezugswerte

Norm:

H 180e EStH


 
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