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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Biersteuer
Biersteuer

Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf Grundlage des Biersteuergesetzes erhoben wird. Die Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzgehalt des Bieres. Die Maßeinheit ist das Grad Plato. Für einen Hektoliter wird ein Regelsteuersatz von 0,787 € je Grad Plato erhoben. Der durchschnittliche Stammwürzgehalt eines Bieres beträgt 12 Grad Plato. Damit ergibt sich in den meisten Fällen ein Steuersatz von 9,44 € je Hektoliter.

Eine Steuerermäßigung wird für kleinere Brauereien gewährt. In Abhängigkeit von der Kapazität werden folgende Prozentzahlen vom Steuersatz erhoben:

Kapazität maximal 5.000 hl: 50 %
Kapazität maximal 10.000 hl: 60 %
Kapazität maximal 20.000 hl: 70 %
Kapazität maximal 40.000 hl: 75 %
Liegt eine Abhängigkeit zwischen einzelnen Brauereien vor, so ist der Gesamtausstoß aller Brauereien maßgebend.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Verbrauchsteuer


 
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