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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bonität
Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit.

Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person Basis für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, um so einfacher ist für Person, sich Kredit zu verschaffen.

Gemäß den im Rahmen der Basel II-Grundsätze festgelegten internationalen Regeln ist die Güte der Bonität auch zwingendes Kriterium für den Preis des Kredites (des Zinses).

Die Ermittlung der Bonität einer Person erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst (z.B. anhand von so genannten Score-Karten im Kreditscoring) oder dieser bedient sich der Hilfe Dritter, z.B. einer Rating-Agentur.

In Bezug auf Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission mit Zinsen zu bedienen und zu tilgen.

Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die berufliche und fachliche Qualifikation von Interesse. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine "Vergangenheit" werden beachtet. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist sehr stark subjektiv belastet.

Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten den Kredit zurückzuzahlen. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen, SCHUFA-Auskünfte usw.


 
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