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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bruttoinlandsprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), kurz Y, gibt diejenige neu zur Verfügung stehende Gütermenge an, die im Innland innerhalb eines Jahres von In- und Ausländern hergestellt wurde. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes.

Nach der so genannten Entstehungsrechnung ergibt sich das BIP, indem vom Bruttoproduktionswert die Vorleistungen abgezogen werden. Als Vorleistungen werden diejenigen Güter bezeichnet, die im Jahr ihrer Entstehung wieder in den Produktionsprozess eingesetzt werden.

Nach der sog. Verwendungsrechnung ergibt sich das BIP als Summe der Konsumausgaben, der Investitionsausgaben, der Ausgaben des Staates für Güterkäufe sowie der Exporterlöse abzüglich der Importausgaben.

Das Bruttoinlandsprodukt entspricht der Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in der Berichtsperiode im Inland entstanden sind, zuzüglich der Abschreibungen und der (um die Subventionen verminderten) Produktions- und Importabgaben.

Werden vom BIP die Abschreibungen abgezogen, ergibt sich das Nettoinlandsprodukt.

Das BIP pro Kopf ist das Bruttoinlandsprodukt geteilt durch die Anzahl der Einwohner. Es wird oft kaufkraftbereinigt angegeben, d.h. es wird so berechnet, dass die unterschiedlichen Preisniveaus in verschiedenen Ländern ausgeblendet werden. So kann die wirtschaftliche Leistung von Ländern verglichen werden.

Da das BIP nur die Summe aller in Geld beglichenen Leistungen misst und nicht ihren Nutzen, eignet es sich beispielsweise nicht zur Messung des Wohlstands und der Lebensqualität. Zu diesem Zweck sind andere Berechnungsmehoden, z.B. der Index of Sustainable Economic Welfare (ISEW) vorgeschlagen worden.


 
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