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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung.
Gefördert werden u.a.
die Ausbildung an weiterführenden Schulen
Berufsschulen
Fachschulen und Hochschulen.
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Dabei wird i.d.R. eine Bedarfsprüfung vorgenommen, bei der Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seines Ehegatten und seiner Eltern angerechnet werden.
Praxistipp:
Grundsätzlich muss man zum Ende des 4. Fachsemesters (z.T. sogar schon zum Ende des 2. Semesters) einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen, um weiter BAföG zu bekommen. Außerdem muss man jedes Jahr erneut einen Antrag stellen ("Weiterförderungsantrag".