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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist das höchste Gericht (Bundesgericht) in Steuersachen. Die Senate urteilen über Revisionsentscheidungen in einer Besetzung von fünf Richtern. In einer Besetzung von drei Richtern werden Beschlüsse gefasst. Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten und sechs Richtern, zudem wird von den jeweils beteiligten Senaten je ein Richter entsandt. Der Große Senat wird zur Urteilsfindung einberufen, wenn die einzelnen Senate abweichende Urteile erlassen haben, die Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und wenn das Urteil des Großen Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts notwendig ist.

Für die erstinstanzliche Rechtsprechung in Steuersachen sind die Finanzgerichte der einzelnen Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Finanzgericht. Bei einem Rechtsstreit in Steuersachen ist zuerst das Finanzgericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Erst in zweiter Instanz, wenn die Entscheidung zur Revision zugelassen wurde, kann dem Bundesfinanzhof die Rechtssache zur Entscheidung vorgelegt werden.

Ein Finanzgericht verfügt über eine Präsidenten, einen Vorsitzenden und weiteren Richtern. Die vom Finanzgericht gebildeten Senate treffen ihre Entscheidungen mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Bei Beschlüssen und Vorbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Vollziehung

Norm:

FGO


 
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