|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Dauer des Dienstverhältnisses |
Dauer des Dienstverhältnisses
Die Dauer eines Dienstverhältnisses ist die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Beschäftigung bis zur zivilrechtlichen Auflösung der Beschäftigung. Wird das Beschäftungsverhältnis bei einem Arbeitgeber beendet und nach einer unbestimmten Zeit beim gleichen Arbeitgeber wieder begonnen, so ist die Beschäftigungszeit ohne Berücksichtigung des früheren Dienstverhältnisses zu ermitteln. Bei Unterbrechung beginnt daher der Beschäftigungszeitraum mit der wiederholten Aufnahme der Beschäftigung. Von dieser Regelung wird abgewichen, wenn die Unterbrechung aufgrund von Arbeitslosigkeit erfolgte und der Arbeitnehmer die Arbeitlosigkeit beendet, da er erneut in ein Dienstverhältnis zum früheren Arbeitgeber eintreten kann. Die Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit darf nicht auf eine Arbeitnehmerkündigung beruhen oder zur Zahlung einer Abfindung geführt haben.
Dienstverhältnisse bei verschiedenen Unternehmen eines Konzerns gelten als ein Dienstverhältnis. Jedoch darf keine Umsetzung zwischen den einzelnen Konzernunternehmen zur Zahlung einer Abfindung geführt haben. Zudem muss es zur Berücksichtigung der Pensionsansprüche oder (wenn vorhanden) der Resturlaubsansprüche gekommen sein.
Dienstzeiten der Arbeitnehmer können addiert werden, wenn ein Unternehmen den Eigentümer wechselt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abfindung |
|
|