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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Dauernde Last |
Dauernde Last
Als dauerde Lasten werden wiederkehrende Zahlungen des Steuerpflichtigen bezeichnet, die er in Geld oder in Sachwerten während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren zu leisten hat. Hierbei können die Zahlung betragsmäßig konstant und veränderlich sein. Der Steuerpflichtige muss diese Zahlungen aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu erbringen haben. Die dauernde Last kann sich betragsmäßig ändern, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen dies erfordert aber auch wenn die wirtschaftliche Lage des Empfängers sich ändert. Dauernde Lasten können zum Beispiel Rentenzahlungen oder wiederkehrende Leistungen sein. Nicht als dauernde Lasten gelten zum Beispiel Zahlungen aufgrund einer vorweggenommenen Erbfolge.
Werden dauernde Lasten aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt, so sind sie als Sonderausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig. Sie können aber auch als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang stehen. Der Empfänger hat die Leistungen als sonstige Einkünfte zu versteuern.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Rente
Rechtsprechung:
BFH 27.3.2001 - X R 106/98
Norm:
§ 10 EStG
R 87 Abs. 2 LStR
§ 22 EStG |
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