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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Dienstwohnung |
Dienstwohnung
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so ist der geldwerter Vorteil zu ermitteln und beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen. Der geldwerte Vorteil ist entweder durch Ansatz des Sachbezugswertes oder durch eine Vergleichsrechnung mit der ortsüblichen Miete zu ermitteln. Welche Methode zur Anwendung kommt, richtet sich danach, ob der Arbeitgeber eine Wohnung oder nur eine Unterkunft dem Arbeitnehmer überlassen hat.
Eine Wohnung liegt vor, wenn es sich um eine geschlossen Einheit handelt, die das selbständige Führen eines Haushaltes ermöglicht. Hierfür ist ein Bad/ Toilette und eine Küche bzw. Kochgelegenheit notwendig. Eine Einzelzimmerwohnung wird anerkannt. Ein Zimmer mit auswärtiger Mitbenutzung von Küche und Bad (Vergleich WG) gilt jedoch nicht als Wohnung. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt eine Unterkunft vor.
Bei Überlassung einer Unterkunft ist der geldwerte Vorteil mit dem amlichen Sachbezugswert anzusetzen. Dieser beträgt: Unterkunft in den alten Bundesländer 186,65 € monatlich (ab 2004: 191,70 €); Unterkunft in den neue Bundesländer 164,00 € monatlich (ab 2004: 174,00 €). Trägt der Arbeitnehmer die Heizkosten selbst, ist ein Abschlag von ca. 12 € monatlich vorzunehmen. Bei Überlassung einer Wohnung ist der geldwerte Vorteil die Differenz aus einer Vergleichsmiete (eventl.örtl. Mietspiegel nutzen) und der Miete, die der Arbeitnehmer tatsächlich zahlt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Sachbezugswerte
Norm:
§ 8 Abs. 2 EStG
R 31 LStR |
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