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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Direktversicherung |
Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Durch die Versicherung begünstigt wird der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen zum Beispiel beim Eintreten des Versicherungsfalls oder bei Erreichen einer vereinbarten Altersgrenze.
Als Direktversicherungen werden anerkannt: Rentenversicherungen, Renten mit Kapitalwahlrecht, Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung und Risiko- Kapitallebensversicherung in Kombination. Des weiteren können bestimmte Formen der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung anerkannt werden. Dazu gehören eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung, eine Unfallzusatzversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung und eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung mit Prämienrückgewähr.
Die vom Arbeitgeber in die Direktversicherung eingezahlten Versicherungsprämien unterliegen noch bis zum 31.12.2004 beim Arbeitnehmer der pauschalen Lohnsteuer. Bei Auszahlung der Versicherung erzielt der Arbeitnehmer hingegen einen steuerfreien Vermögensvorteil. Ab 1.1.2005 sind Beiträge für eine Direktversicherung steuerfrei, es erfolgt jedoch eine nachgelagerte Besteuerung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Riester-Rente
Ertragsanteil
Direktversicherung/ Pauschalierung
Norm:
§ 4b EStG
R 26 EStR |
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