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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Diskontierung
Diskontierung

Unter Diskontierung versteht man den Verkauf eines Besitzwechsels
an eine Bank vor Fälligkeit. Dabei fällt ein Diskont für den Zeitraum
zwischen den Verkaufstag des Wechsels und dessen Fälligkeitstag an.
Der Verkäufer erhält die um den Diskont gekürzte Wechselsumme
von der erwerbenden Bank ausbezahlt. Wirtschaftlich ist der Diskont
ein Zinsabzug der Bank, der dem Wechselveräusserer für die früh-
zeitige Einlösung des Wechsels belastet wird.

Zusätzlich zu den Zinsen in Form des Diskonts stellen Banken dem
Wechselveräusserer regelmässig Gebühren für die Diskontierung
in Rechnung. Diese Gebühren tragen die Bezeichnung Wechselspesen.


 
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